- Frei wählbarer Anlagebetrag1)
- Individuelle Laufzeit
Festgeld
Mit Festgeld sicher anlegen
Legen Sie Ihr Geld als Festgeld an. Beim Festgeld Ihrer Volksbank Glan-Münchweiler eG bestimmen Sie ganz individuell, wie viel Geld Sie über welchen Zeitraum anlegen möchten. Genau das Richtige, wenn Sie eine sichere Anlagevariante ohne Kursrisiko suchen.
Überblick
Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage. Die Mindestanlage beträgt 5.000 Euro und der Höchstanlagebetrag ist auf 50.000 Euro begrenzt. Sie können eine Laufzeit von 1, 2, 3, 4 oder 5 Jahren - ganz nach Ihren Bedürfnissen - wählen. In dieser Zeit ist Ihr Geld fest gebunden. Am Ende der Laufzeit können Sie dann sofort wieder auf Ihr Guthaben zugreifen. Die Vertragslaufzeit wird nicht automatisch verlängert.
Konditionen
Zinsbindungsart: Festzins
Anlagedauer | ab 5.000 Euro |
1 Jahr | 0,00 % p.a. |
2 Jahre | 0,00 % p.a. |
3 Jahre | 0,00 % p.a. |
4 Jahre | 0,00 % p.a. |
5 Jahre | 0,00 % p.a. |
Die Zinszahlung erfolgt jährlich. Die Zinsen werden dem Kapital zugeschlagen.
Wenn Sie bereits Kunde bei der Volksbank Glan-Münchweiler eG sind und für das Online-Banking freigeschaltet sind, können Sie im gesicherten Bereich das Tagesgeld direkt abschließen. Ansonsten können Sie hier Ihre Daten in das nachfolgend eingebundene Formular eingeben und der Antrag wird direkt an uns geschickt. Unsere Mitarbeiter nehmen dann schnellstmöglich Kontakt zu Ihnen auf, um offene Fragen zu klären bzw. fehlende Unterlagen anzufordern.
Sie haben bereits einen Online-Banking-Zugang
Sie sind Kunde der (((SP_NAME: Volksbank Glan-Münchweiler eG))) und haben einen Online-Banking-Zugang. Dann beantragen Sie Ihr Festgeldkonto ganz bequem im Online-Banking. Über den nachfolgenden Button "Online-Banking" gelangen Sie direkt zur Login-Maske.
Sie haben noch keinen Online-Banking-Zugang
Falls Sie keinen Online-Banking-Zugang haben oder noch kein Kunde der (((SP_NAME: Volksbank Glan-Münchweiler eG))) sind, füllen Sie bitte kurz das nachfolgende Formular aus und schicken es uns. Unsere Mitarbeiter kümmern sich dann um Ihr Anliegen.
Häufige Fragen
Wenn Sie sich für die Anlage als Festgeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei, das heißt 801 Euro bei Ledigen beziehungsweise 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer (((SP_NAME: VR-NetWorld GmbH))) einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Sparerpauschbetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt (siehe oben).
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den vorgenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre (((SP_NAME: VR-NetWorld GmbH))) führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
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1) Mindestanlagebetrag: 5.000 Euro, Höchstanlagebetrag: 50.000 Euro