Wahl zur Vertreterversammlung 2025

Ihre Stimme zählt!

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen.

Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile.

Die Wahl zur Vertreterversammlung findet wiederum alle vier Jahre statt und steht nun kurz bevor.

Bekanntmachung

Auszug aus der Veröffentlichung in der Rheinpfalz, Ausgaben Westricher Rundschau und Pfälzische Volkszeitung. 

Erschienen am: Donnerstag 20.02.2025

Ablauf der Vertreterwahl

Die Wahl zur Vertreterversammlung unserer Volksbank findet am
Donnerstag, den 27. März 2025
im Servicebereich der Hauptstelle,
Bahnhofstraße 2a, 66907 Glan-Münchweiler
in der Zeit von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr
statt.

Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel, die von uns zu den Wahlzeiten zur Verfügung gestellt werden.

Die Briefwahl ist zulässig.

Die Wahlbriefe müssen bis zum Ablauf der vorstehend genannten Wahlzeit auf unserer Hauptstelle in Glan-Münchweiler eingegangen sein.

Fragen zur Vertreterwahl

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder unserer Bank, die bis zum heutigen Tag in der Liste der Mitglieder eingetragen sind; minderjährige Mitglieder üben ihr Wahlrecht durch ihren gesetzlichen Vertreter aus.

Wie kann ich Mitglied der Volksbank Glan-Münchweiler eG werden?

Grundsätzlich kann jeder Mitglied werden – egal ob Privatkunden, Firmen, Vereine oder Körperschaften. Um Mitglied zu werden, müssen Sie einfach die Beitrittserklärung ausfüllen und mindestens einen Geschäftsanteil erwerben.

Hier erfahren Sie mehr zur Mitgliedschaft bei der Volksbank Glan-Münchweiler eG.