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Nachrangige Einlage – NachrangInvest2026

Exklusives Angebot für Mitglieder unserer Volksbank Glan-Münchweiler eG

Wenn Sie Ihr Geld für eine feste Laufzeit anlegen möchten und Ihnen ein garantierter Zins wichtig ist, dann entscheiden Sie sich für eine Nachrangige Einlage bei uns.

Exklusives Angebot zum Weltspartag 2026!

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Produktdetails

Bei der nachrangigen Einlage handelt es sich um eine festverzinsliche Bankeinlage ohne Kursrisiko. Sie erhalten eine feste Verzinsung, die jeweils nachträglich zum 31.12. eines jeden Jahres ausgezahlt wird. Unabhängig von der Entwicklung des Geld- und Kapitalmarktes weist Ihr eingezahltes Kapital, aufgrund der festen Zinszahlungen, stets eine positive Entwicklung auf. Die Rückzahlung der Einlage erfolgt automatisch, ohne Kündigung, am Ende der Laufzeit. 

Konditionen

Anlagebetragmindestens 25.000,00 EUR
Anlagedauer5 Jahre
Verfügbarkeitzum Ende der Laufzeit
Zins p.a.4,25 % p.a.
ZinsbindungsartFestzins
Zinsgutschriftjährliche Auszahlung zum 31.12.
Kontoführungskostenkeine

Angebot für Mitglieder der Volksbank Glan-Münchweiler eG. Gültig ab 10.10.2026, nur begrenztes Kontingent.

Verfügbarkeit

Die nachrangige Einlage ist am Ende der Laufzeit ohne Kündigung verfügbar. Eine vorzeitige Verfügung, die Abtretung des Rückerstattungsanspruchs und dessen Aufrechnung gegen Forderungen der Bank sind ausgeschlossen.

Risiken

Bonitäts- und Nachrangrisiko

Die Rückzahlung der Einlage und die Zahlung der vereinbarten Zinsen sind von der Zahlungsfähigkeit der Bank abhängig. Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt.

Institutsschutz/Einlagensicherung

Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR-SE) angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben sie die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Dadurch sind auch nachrangige Einlagen mittelbar geschützt. Ein Anspruch auf Institutsschutz besteht nicht. Im Falle einer Insolvenz hingegen unterliegen mit einer Nachrangabrede versehene Einlagen weder der durch die BVR-ISG gewährleisteten gesetzlichen Einlagensicherung noch dem zusätzlichen Einlagenschutz der BVR-SE. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht daher nicht.

Kursrisiko/Zinsänderungsrisiko

Die nachrangige Einlage weist kein Kursrisiko auf. Der Zinssatz ist fest vereinbart. Dies gilt sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Marktzinsen.

Fremdwährungsrisiko

Die nachrangige Einlage weist kein Fremdwährungsrisiko auf, da die Anlage auf Euro lautet.